Juristische Beratung der ADAC Vertragsanwälte
ADAC Vertragsanwälte – Ihre Experten für Verkehrsrecht
Über 500 ADAC Vertragsanwältinnen und Vertragsanwälte stehen Ihnen mit ihrer Kompetenz zur Verfügung.
Nur wer sich als Fachanwalt für Verkehrsrecht spezialisiert hat, kann als Vertragsanwältin bzw. Vertragsanwalt des ADAC berufen werden. Die ADAC Vertragsanwälte tauschen sich kontinuierlich mit den ADAC Juristinnen und Juristen in der Zentrale des ADAC zu aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen aus. Alle unsere Anwältinnen und Anwälte sind damit stets auf dem neuesten juristischen Stand und können Sie optimal bei Ihrem Anliegen unterstützen.
Die ADAC Rechtsberatung bietet Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung zu Themen wie Straßenverkehr, Führerschein, Autokauf und Reiserecht, auch ohne Rechtsschutzversicherung.

Als Mitglied können Sie sich an das Team der ADAC Juristinnen und Juristen oder an eine ADAC Vertragsanwältin bzw. einen Vertragsanwalt vor Ort wenden. Die Beratung umfasst Fragen zu Unfällen, Bußgeldbescheiden, Fahrerlaubnisrecht (z.B. MPU, Führerscheinentzug), Werkstattproblemen, Autokauf (neu und gebraucht) und Reiserecht (z.B. Flugverspätungen, Pauschalreisen).
Die ADAC Juristinnen und Juristen stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Mobilität zur Seite.
“Die rechtliche Hilfe für unsere Mitglieder rund um Mobilität - vom Verkehrs- über das Reiserecht bis hin zum Kauf- und Werkvertragsrecht - durch kompetente Beratung ist das Bestreben der ADAC Vertragsanwälte.”
- ADAC OWL Club-Syndikus Mirko Roßkamp -